Ein Karunuwa
LÚḫalipi ŠA KUR UG[U ist als Schreiber von KBo 20.77 (CTH 612.a.A) bekannt. Außerdem ist er auch in dem Kolophon von KBo VI 4 (CTH 291.III) belegt. Nach
Beckman 1983, 105ff. (bes. S. 106) hat er im 14. Jahrundert (erste Hälfte) gelebt, was gut zu der Abfassungszeit des vorliegenden Vertrags passt. Für eine andere Erwähnung eines Schreibers in unserem Text vgl. auch Rs. III 12'.